Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung Patientenverfügung Cover
96 Seiten
Preis: 7,90 Euro Details...

Ratgeber zum Thema:

Zum Ratgeber-Shop

Sachkunde

Ein weiterer Mindeststandard für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland ist die Sachkunde. Jeder, der Pflanzenschutzmittel verwendet, die nicht ausdrücklich für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen sind, muss einen Nachweis seiner/ihrer Sachkunde erbringen. Die Link öffnet in neuem FensterPflanzenschutz-Sachkundeverordnung regelt die Anforderungen an die Sachkunde.

Um die erforderlichen Nachweise zu erbringen, ist eine theoretische und praktische Prüfung bei den zuständigen Behörden der Bundesländer zu absolvieren. Diese gilt als bestanden, wenn jeweils mindestens ausreichende Leistungen (entspricht einer "Vier" im Schulnotensystem) erbracht worden sind. Bestimmte Berufsgruppen (Landwirte, Winzer, Hochschulabsolventen der Agrarwissenschaften, u. a.) haben laut PflanzenschutzsachkundeVO automatisch, d.h. ohne diese Prüfung, den Sachkundenachweis. Der Sachkundenachweis gilt lebenslang. Eine erneute Prüfung kann jedoch angeordnet werden, wenn eine Überwachungsbehörde,zum Beispiel das Pflanzenschutzamt, einem Anwender die Ausübung seiner Tätigkeit wegen mangelnder Fähigkeiten entzogen hat.

Aus Verbrauchersicht wäre eine zeitliche Befristung der Sachkunde und die Pflicht, sich regelmäßig fortzubilden, dringend erforderlich. Die "gute fachliche Praxis" gibt zwar vor, dass "durch Weiterbildung zu sichern ist, dass die Pflanzenschutzmaßnahmen dem Stand des Wissens entsprechen", bleibt damit aber schwammig. Denn Anforderungen an Umfang und Qualität der Fortbildung werden nicht gestellt.

Dieses Dokument ist aus einer Projekseite der
Verbraucherzentrale Hamburg e.V., Kirchenallee 22, 20099 Hamburg
Sie finden es im Internet unter: http://194.245.141.76/link439271A.html